Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 05.09.2019 –
Die Sache wird an das Finanzgericht München zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens übertragen.
I.
Streitig ist in der Sache u.a., ob dem Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) Einkünfte aus einer ausländischen Familienstiftung zuzurechnen sind.
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