Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 16. Mai 2013 10 K 10073/10 aufgehoben.
Die Sache wird an das Finanzgericht Berlin-Brandenburg zurückverwiesen.
Diesem wird die Entscheidung über die Kosten des Revisionsverfahrens übertragen.
I. Die Beteiligten streiten darüber, ob bei der Einkommensteuerveranlagung des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) für das Streitjahr 2002 negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen in Höhe von 8.132,10 € zu berücksichtigen sind.
Dies lehnte der Beklagte und Revisionsbeklagte (das Finanzamt —FA—) ab.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|