Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15.02.2022 –
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Beschwerde ist unbegründet.
Die vom Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) angeführten Revisionszulassungsgründe liegen —soweit sie in einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Weise dargelegt wurden— nicht vor.
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