Die Beschwerde der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Halle vom 12. Februar 2024 wird zurückgewiesen.
Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 € festgesetzt.
I.
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