Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 08.03.2017, Az.
Es ist beabsichtigt, den Streitwert für die Berufungsinstanz auf 854.953,52 € festzusetzen.
3.Der Senat stellt dem Kläger anheim, die Berufung aus Kostengründen zurückzunehmen.
4.Hierzu besteht Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen nach Zustellung dieses Beschlusses.
I.
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