BGH - Beschluß vom 21.12.2006
IX ZR 277/03
Normen:
BGB § 675 § 280 ;
Vorinstanzen:
OLG Hamm, vom 05.11.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 25 U 104/02
LG Bielefeld, vom 16.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 419/01

Umfang des Schadensersatzes bei steuerlicher Falschberatung

BGH, Beschluß vom 21.12.2006 - Aktenzeichen IX ZR 277/03

DRsp Nr. 2007/3033

Umfang des Schadensersatzes bei steuerlicher Falschberatung

Leistet der Mandant die in einem vollziehbaren, jedoch mit einem Rechtsmittel angegriffenen Steuerbescheid festgesetzte Summe, so hat er gegen den Steuerberater Anspruch auf Erstattung des gezahlten Betrages Zug um Zug gegen Abtretung der evtl. gegen die Finanzverwaltung bestehenden Rückerstattungsansprüche (§ 255 BGB). Der Steuerberater kann den geschädigten Mandanten nicht auf Ansprüche gegen einen Dritten verweisen.

Normenkette:

BGB § 675 § 280 ;

Gründe:

Nachdem die Parteien im Beschwerdeverfahren übereinstimmend die Hauptsache für erledigt erklärt haben, ist gemäß § 91a ZPO über die Kosten des Rechtsstreits unter Berücksichtigung des Sach- und Streitstandes nach billigem Ermessen zu entscheiden. Entscheidungsmaßstab ist die Rechtslage vor Eintritt des erledigenden Ereignisses.