OLG Dresden - Beschluss vom 05.01.2017
4 U 1385/16
Normen:
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 253;
Vorinstanzen:
LG Dresden, - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 2002/14

Umfang des Schadensersatzes wegen Schmerzen durch eine behandlungsfehlerhafte Injektion

OLG Dresden, Beschluss vom 05.01.2017 - Aktenzeichen 4 U 1385/16

DRsp Nr. 2017/2593

Umfang des Schadensersatzes wegen Schmerzen durch eine behandlungsfehlerhafte Injektion

Schmerzen, die ein Patient unmittelbar durch eine behandlungsfehlerhafte Injektion erleidet, stellen Bagatellverletzungen dar, die ein Schmerzensgeld nicht rechtfertigen.

1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.

2. Die Klägerin hat Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.

3. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 7.2.2017 wird aufgehoben.

4. Der Senat beabsichtigt, den Gegenstandswert für das Berufungsverfahren auf 47.700 EUR festzusetzen.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1; BGB § 253;

Gründe: