1. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss zurückzuweisen.
2. Die Klägerin hat Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen Stellung zu nehmen. Sie sollte allerdings auch die Rücknahme der Berufung in Erwägung ziehen.
3. Der Termin zur mündlichen Verhandlung vom 7.2.2017 wird aufgehoben.
4. Der Senat beabsichtigt, den Gegenstandswert für das Berufungsverfahren auf 47.700 EUR festzusetzen.
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