Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts Passau vom 17.02.2017, Aktenzeichen
Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Urteil des Landgerichts Passau ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 13.156,11 € festgesetzt.
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Passau vom 17.02.2017, Aktenzeichen
1. Zur Begründung wird auf den vorausgegangenen Hinweis des Senats vom 25.04.2017 Bezug genommen.
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