FG Berlin - Urteil vom 29.08.2000
5 K 5227/99
Normen:
EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 9 ;

Umfang des Werbungskostenabzugs bei

FG Berlin, Urteil vom 29.08.2000 - Aktenzeichen 5 K 5227/99

DRsp Nr. 2002/1982

Umfang des Werbungskostenabzugs bei

Für die Zurechnung der Leerstandszeiten zur Selbstnutzung, und damit die Kürzung des Werbungskostenabzugs, reicht allein die rechtliche Möglichkeit der Selbstnutzung aus.

Normenkette:

EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1 ; EStG § 9 ;

Tatbestand:

Die Klägerin ist eine Grundstücksgemeinschaft, in der sich ... zum Zweck des Erwerbs und der Vermietung einer in ... belegenen Eigentumswohnung zusammengeschlossen haben. Die Wohnung wurde im Jahre 1995 fertig gestellt. Bereits am 30. November 1994 schlossen die Eigentümerinnen mit der ... einen Vertrag, mit dem die Eigentümerinnen der ... die Verwaltung der Wohnung übertrugen. In Ziffer 2 der Vereinbarung heißt es zum Aufgabenkreis des Hausverwalters unter anderem

"(2) der Hausverwalter übernimmt insbesondere folgende Pflichten und Aufgaben:

a) die ganzjährige Vermietung der oben genannten Eigentumswohnung an Feriengäste sowie den gesamten mündlichen und schriftlichen Verkehr mit den Mietern und die entsprechenden werblichen Aktivitäten vorzunehmen."

Wegen der weiteren Einzelheiten der Vereinbarung wird auf die Ablichtung des Vertrages Bezug genommen. Im Streitjahr wurde die Wohnung an 79 Tagen an Feriengäste vermietet.