Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer statthaften und zulässigen Beschwerde vom 18. Mai 2015, auf die Bezug genommen wird (Bl. 16 der Akte), gegen den Beschluss des Registergerichts vom 07. Mai 2015 (Bl. 9 der Akte), mit dem das Registergericht die Anmeldung vom 28. November 2014 auf Ersteintragung der Beschwerdeführerin in das Handelsregister zurückgewiesen hat.
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