OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 01.12.2016
20 W 198/15
Normen:
GmbHG § 2 Abs. 2; BGB § 180 S. 1; BGB § 141;
Fundstellen:
FGPrax 2017, 73
GmbHR 2017, 371
NotBZ 2017, 348
ZIP 2017, 920
Vorinstanzen:
AG Fulda, vom 07.05.2015

Umfang einer Vollmacht zur Unterzeichnung eines Gesellschaftsvertrages einer Ein-Personen-GmbH

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.12.2016 - Aktenzeichen 20 W 198/15

DRsp Nr. 2017/1261

Umfang einer Vollmacht zur Unterzeichnung eines Gesellschaftsvertrages einer Ein-Personen-GmbH

Zur Auslegung einer Vollmacht zur Unterzeichnung eines Gesellschaftsvertrages einer Ein-Personen-GmbH durch einen Bevollmächtigten und zur Rechtsfolge der unheilbaren Nichtigkeit der Abgabe der Gründungserklärung durch einen Vertreter ohne Vertretungsvollmacht in diesem Fall

Ist der Gesellschaftsvertrag einer Ein-Personen-GmbH nicht durch den Gesellschafter selbst, sondern durch einen Bevollmächtigten geschlossen worden, so ist die Gründung nur wirksam, wenn dieser entweder über eine Generalvollmacht oder eine ausdrücklich zur Gründung einer Ein-Personen-GmbH ermächtigenden Sondervollmacht verfügt.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Normenkette:

GmbHG § 2 Abs. 2; BGB § 180 S. 1; BGB § 141;

Gründe

Die Beschwerdeführerin wendet sich mit ihrer statthaften und zulässigen Beschwerde vom 18. Mai 2015, auf die Bezug genommen wird (Bl. 16 der Akte), gegen den Beschluss des Registergerichts vom 07. Mai 2015 (Bl. 9 der Akte), mit dem das Registergericht die Anmeldung vom 28. November 2014 auf Ersteintragung der Beschwerdeführerin in das Handelsregister zurückgewiesen hat.