Auf die Berufung der Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Lübeck vom 17. März 2021 aufgehoben und die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Klageverfahrens tragen die Klägerin zu 86 vH und die Beklagte zu 14 vH. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 23.633 Euro festgesetzt.
Streitig ist der Umfang eines Vergütungsanspruchs für eine stationäre Krankenhausbehandlung.
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