Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) möchte erreichen, dass sein Kfz als LKW besteuert wird. Es handelt sich um ein umgebautes Serienfahrzeug des Typs Volkswagen 70 XOC Kleinbus. Das Fahrzeug verfügt über eine Trennwand zwischen den beiden Vordersitzen und der Ladefläche, welche 2/3 der Gesamtfläche einnimmt und einen verblechten Boden hat. Die dort ursprünglich vorhandenen Befestigungs- und Verankerungspunkte für Sitzbänke und Sicherheitsgurte sind unbrauchbar gemacht worden. Die rundum vorhandenen Fenster sind erhalten geblieben. Das mit einer Anhängerkupplung versehene Fahrzeug ist von der Verkehrsbehörde als LKW eingestuft worden.
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