Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 1.259,26 Euro festgesetzt.
Der auf die Zulassungsgründe nach §
1. Die Berufung ist zunächst nicht wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des erstinstanzlichen Urteils zuzulassen. Derartige Zweifel in Gestalt von schlüssigen Argumenten gegen die tragenden Entscheidungsgründe hat der Kläger weder hinreichend dargelegt (vgl. §
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