Streitig ist, wie die in der Schweiz erzielten Spekulationsgewinne von Zentralafrikanischen Rand (ZAR) in Deutsche Mark umzurechnen sind.
Die Kläger wohnen in ... und sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig. Der Kläger erzielte im Jahr 1995 sonstige Einkünfte (Spekulationsgewinne) aus dem Kauf und Verkauf von südafrikanischen Wertpapieren in der Schweiz. Er ermittelte hieraus Verluste wie folgt:
13 % Südafrikanische Republik
Anschaffungskosten:
483.819,81 ZAR Kauf vom 20.09.95 Kurs 0,4090: 197,882,30
Veräußerungspreis und Werbungskosten:
507.547,93 ZAR Verkauf am 23.11.95 Kurs 0,3815: 193.629,54
Verlust ./. 4.252,76
7,5 % Transnet LTD
Anschaffungskosten:
456.329,15 ZAR Kauf vom 20.09.95 Kurs 0,4090: 186.638,62
Veräußerungspreis und Werbungskosten:
481.043,38 ZAR Verkauf v. 23.11.95 Kurs 0,3815: 183.518,05
Verlust ./. 3.120,57
Ekom Zero Coupon
Anschaffungskosten:
93.231,68 ZAR Kauf vom 03.11.95 Kurs 0,3955: 36.873,13
Veräußerungspreis und Werbungskosten:
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