Umsatzgrenze für die Anwendung von USt-Durchschnittssätze bei Unternehmensgründung
FG Baden-Württemberg, Urteil vom 21.01.2011 - Aktenzeichen 14 K 4140/10
DRsp Nr. 2011/7162
Umsatzgrenze für die Anwendung von USt-Durchschnittssätze bei Unternehmensgründung
1. Im ersten Kalenderjahr der unternehmerischen Betätigung eines zuvor beamteten Notars ist hinsichtlich der für die Anwendung der Umsatzsteuerdurchschnittsätze maßgeblichen Umsatzgrenze der voraussichtliche Umsatz dieses Jahres maßgebend.2. Diese Auslegung ist nach dem Sinn des § 23UStG i. V. m. § 69UStDV geboten. Die Vorschriften sollen - wie sich aus der Umsatzgrenze in § 69 Abs. 3UStDV ergibt - nur für kleinere Unternehmen gelten. Mit diesem Sinn wäre es unvereinbar, wenn die Vorschrift im Fall der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit im ersten Kalenderjahr unabhängig von der in § 69 Abs. 3UStDV vorgesehenen Umsatzgrenze anwendbar wäre.