FG Düsseldorf, vom 18.06.2004 - Aktenzeichen 1 K 3477/02
DRsp Nr. 2005/3135
Umsatzsteuer gehört mit zur vGA
Zahlt eine GmbH an die Ehefrau ihres Gesellschafter-Geschäftsführers überhöhte Provisionen, so ist auch die auf die überhöhten Provisionen entfallende Umsatzsteuer als vGA i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG anzusetzen. Die insoweit fehlende Gewinnauswirkung bei der GmbH steht dem nicht entgegen.