1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob das Finanzamt (FA) zu Recht eine Umsatzerhöhung aufgrund ungeklärter Kontozugänge vornehmen durfte sowie eine unentgeltliche Wertabgabe für einen Pkw nach der so genannten 1% Regelung bei der Festsetzung der Umsatzsteuer berücksichtigen durfte.
Der Kläger betreibt als geschäftsführender Inhaber eine Unternehmensberatung und ist insoweit unternehmerisch tätig.
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