Die Beteiligten streiten um die Frage einer umsatzsteuerfreien Ausfuhrlieferung.
Der Kläger kaufte von einem ...-Partner einen gebrauchten Pkw-1, Erstzulassung ... 2003, Fahrzeugidentifikationsnummer ..., zu einem Preis von 26.422,41 € zzgl. USt (brutto 30.650 €). Das Fahrzeug wurde dem Kläger am 30.06.2006 mit ausgewiesener Umsatzsteuer in Rechnung gestellt (Betriebsprüfungsarbeitsakte - BpA- Bl. 81). Als Lieferdatum war der 05.07.2006 genannt. Schon unter dem 19.06.2006 hatte der Kläger für dieses Fahrzeug eine auf die Firma A ..., British Virgin Islands, als Empfänger lautende Rechnung über einen Betrag von 31.650 € ausgestellt (BpA Bl. 38). Ein entsprechender Zahlungseingang von A ... war auf dem Konto des Klägers am 26.06.2006 zu verzeichnen (Kontoauszug BpA Bl. 44). Als weitere Erläuterung war angegeben: "PMT AGAINST INV. "20/06 ...FORCOMPUTER PARTS...".
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