I. Die Antragstellerin und Beschwerdegegnerin (Antragstellerin) ist "staatlich anerkannte Altenpflegerin" und war in den Streitjahren 1994 bis 1999 für ein Altenheim, das als vollstationäre Pflegeeinrichtung gemäß § 72 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) zugelassen war, tätig. Der Antragsgegner und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) veranlagte die Antragstellerin zur Umsatzsteuer.
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