Unter Änderung der Bescheide über Umsatzsteuer für 2003 bis 2005, jeweils vom 13. Februar 2008, für 2006 vom 3. September 2008 sowie für 2007 vom 23. Januar 2009, alle in der Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 11. Dezember 2009, wird die Umsatzsteuer für die Jahre 2003 bis 2007 neu festgesetzt, ohne die gegenüber den – Kliniken erbrachten Leistungen der Umsatzsteuer zu unterwerfen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|