Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Finanzgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 18. Mai 2017 2 K 220/13 aufgehoben und der Umsatzsteueränderungsbescheid 2010 vom 6. Januar 2015 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 14. Mai 2013 dahingehend geändert, dass die Umsatzsteuer 2010 um ... € niedriger auf ... € festgesetzt wird.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionskläger (Kläger) ist Organträger einer GmbH. Die GmbH veranstaltete während der Wintermonate im Streitjahr (2010) zwei Ausstellungen mit Eisskulpturen, die von internationalen Künstlern geschaffen wurden, zu den Themen "Willkommen im ..." und "im Wald ...". Die Ausstellungen konnten gegen Eintrittsgeld von der Öffentlichkeit betrachtet werden.
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