Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 11.10.2019 – 1 K 2693/17 U wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Warenlieferungen, die in den Streitjahren (2014 bis 2016 sowie Januar bis Juni 2017) über die Internetseite der Amazon Services Europe s.a.r.l. (Amazon) mit Sitz im Großherzogtum Luxemburg (Luxemburg) im Rahmen des Modells "Verkauf durch Händler, Versand durch Amazon" (auch "fulfillment by amazon" oder "Paneuropäischer Versand durch Amazon" genannt) abgewickelt worden sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|