BFH - Urteil vom 27.02.2014
V R 32/11
Normen:
UStG § 17 Abs. 1 Satz 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil C Abs. 1 Unterabs. 1;
Vorinstanzen:
FG München, vom 26.09.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 1015/08

Umsatzsteuerliche Behandlung der Provisionen eines Vermittlers von Reiseleistungen bei Gewährung von Nachlässen auf die Preise der vermittelten Leistungen

BFH, Urteil vom 27.02.2014 - Aktenzeichen V R 32/11

DRsp Nr. 2014/10643

Umsatzsteuerliche Behandlung der Provisionen eines Vermittlers von Reiseleistungen bei Gewährung von Nachlässen auf die Preise der vermittelten Leistungen

NV: Aufgrund des EuGH-Urteils Ibero Tours hält der Senat nicht daran fest, dass ein Vermittler, der für einen anderen Unternehmer das Erbringen einer Leistung steuerpflichtig vermittelt, das Entgelt für die gegenüber seinem Auftraggeber erbrachte Vermittlungsleistung mindern kann, wenn er dem Kunden der von ihm vermittelten Leistung einen Preisnachlass gewährt.

Aufgrund des EuGH-Urteils vom 16. Januar 2014 C-300/12 Ibero Tours (DStR 2014, 139) hält der Senat nicht daran fest, dass ein Vermittler das Entgelt für seine Vermittlungsleistung mindern kann, wenn er dem Kunden der von ihm vermittelten Leistung einen Preisnachlass gewährt.

Normenkette:

UStG § 17 Abs. 1 Satz 1; Richtlinie 77/388/EWG Art. 11 Teil C Abs. 1 Unterabs. 1;

Gründe