Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 17.05.2017 - 9 K 3140/14 und der Umsatzsteuerbescheid 2013 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.09.2014 aufgehoben und die Umsatzsteuer auf 0 € festgesetzt.
Die Kosten des gesamten Verfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Streitig ist, ob die Umsätze der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) aus ihrer Tätigkeit als Verfahrensbeistand steuerfrei sind.
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