Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Hamburg vom 29.08.2017 –
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten über die umsatzsteuerrechtliche Behandlung von Laborleistungen, die die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) an externe Ärzte und Kliniken erbringt.
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