Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Beteiligten streiten über die umsatzsteuerliche Behandlung von Geldern, welche potentielle Hotelgäste an die Klägerin - in ihrer Funktion als Vermittlerin von Hotelverträgen zwischen den potentiellen Gästen und Hotelbetreibern - zahlten, und welche dem Grunde nach (anteilig) zur Weiterleitung an die Hotelbetreiber bestimmt waren, jedoch - aufgrund eines Nichtantritts der Reise durch die Gäste - nicht immer weitergeleitet wurden und bei der Klägerin verblieben.
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