1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob die Klägerin im Streitjahr als Unternehmerin zum Vorsteuerabzug aus dem Ankauf von Kfz berechtigt war und den Nachweis für die Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen von Kfz erbracht hat.
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