I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Erbbauberechtigte an einem Grundstück in G. Sie hatte im Jahr 1992 auf diesem Grundstück 170 Parkplätze errichtet und betrieb damit bis Ende März 1996 eine Parkplatzvermietung. Mit Vertrag vom 18. März 1996 verpachtete sie das Grundstück an die Gemeinde G, die seitdem den Parkplatz betreibt und dort Parkscheinautomaten aufgestellt hat. Der Pachtvertrag lautet auszugsweise wie folgt:
"... § 1
Frau X ist Erbbauberechtigte folgender Grundstücke ... auf diesen Grundstücken hat die Verpächterin 170 befestigte Parkplätze hergestellt. Die Verpächterin verpachtet diese Grundstücke an die Pächterin zur Nutzung als öffentlicher Parkplatz und stimmt einer entsprechenden Widmung der Flächen nach dem Straßen- und Wegegesetz zu. ...
§ 2
Die Pachtzeit beträgt 10 Jahre ...
§ 3
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|