Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf ... EUR festgesetzt.
(Anmerk: auszugsweise Wiedergabe)
Streitig ist die Umsatzsteuerbarkeit von sogenannten Donations, welche die Zuschauer dem Kläger im Jahr 2016 auf freiwilliger Basis im Zusammenhang mit der Streaming-Aktivität auf der Plattform Z unmittelbar zuwandten.
Der Kläger ist ... als Streamer im Internet aktiv ... im Rahmen einer Partnerschaft mit der Streaming Plattform Z.
...
Über die verschiedenen Möglichkeiten, als Streamer in Zusammenarbeit mit Z Einnahmen zu erzielen, z.B. Partnerschaft mit Z, Werbeeinnahmen sowie Donations, und hierzu die Reichweite des eigenen Kanals/Streams zu vergrößern, wird auf der Internetseite von Z und in zahlreichen weiteren Internetportalen informiert.
Der Kläger betrieb in den Jahren 2015 und 2016 von seinem damaligen inländischen Wohnsitz aus unter der Bezeichnung "..." einen Streamingkanal auf Z.
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