1. Unter Änderung des Umsatzsteuerbescheids 2004 vom 28. November 2006 und des Umsatzsteuerbescheids 2005 vom 9. Februar 2007 und der Einspruchsentscheidung vom 28. Januar 2010 wird die Umsatzsteuer für 2004 auf 592,94 EUR und für 2005 auf 3.064,27 EUR festgesetzt.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
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