Umsatzsteuervorauszahlung; Feststellungsklage; Nichtigkeit; Steuerfestsetzung; Konkurseröffnung - Berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung für Feststellungsklage bei nichtigem Bescheid
FG Niedersachsen, Urteil vom 16.03.2006 - Aktenzeichen 16 K 359/05
DRsp Nr. 2006/29740
Umsatzsteuervorauszahlung; Feststellungsklage; Nichtigkeit; Steuerfestsetzung; Konkurseröffnung - Berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung für Feststellungsklage bei nichtigem Bescheid
1. Auch bei nichtigen Bescheiden ist eine Feststellungsklage nicht immer zulässig.2. Eine Feststellungsklage setzt voraus, dass ein berechtigtes Interesse an der baldigen Feststellung besteht. Ein solches ist nur zu bejahen, wenn der Kl. ohne eine gerichtliche Feststellung die Gefährdung seiner Rechte besorgen muss.3. Kann der Kl. sein Prozessziel auf anderem Wege schneller, einfacher und billiger erreichen, ist eine Feststellungsklage nicht gegeben.4. Ein Antrag nach § 125 Abs. 5AO ist eine vom BFH ausdrücklich zugelassene Alternative zur Klageerhebung.