1. Die geänderten Körperschaftsteuerbescheide für 2003 bis 2005, jeweils vom 30. November 2010 und in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25. Januar 2012, werden in der Weise geändert, dass die den Steuerbilanzgewinn erhöhenden verdeckten Gewinnausschüttungen jeweils um die an die Prokuristin X gezahlten Umsatztantiemen vermindert werden. Die Errechnung der Körperschaftsteuer 2003 bis 2005 wird dem Beklagten übertragen.
2. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|