FG Berlin - Urteil vom 10.02.2003
8 K 8263/99
Normen:
KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 1392

Umsatztantieme ohne vertragliche Begrenzung als verdeckte Gewinnausschüttung

FG Berlin, Urteil vom 10.02.2003 - Aktenzeichen 8 K 8263/99

DRsp Nr. 2003/11705

Umsatztantieme ohne vertragliche Begrenzung als verdeckte Gewinnausschüttung

Ein ordentlich und gewissenhaft handelnder Geschäftsleiter würde, um das Risiko der Gewinnabsaugung zu vermeiden, nur einen in Höhe und Zeitdauer begrenzten Vertrag über eine Umsatztantieme für den Gesellschafter-Geschäftsführer abschließen.

Normenkette:

KStG § 8 Abs. 3 Satz 2 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Annahme verdeckter Gewinnausschüttungen wegen jährlicher Umsatztantiemen für den Gesellschafter-Geschäftsführer und wegen der Verzinsung ihm gewährter Darlehen.