I.
Die Antragstellerin ist im Bereich der IT-Beratung tätig. Beherrschender Gesellschafter und alleiniger Geschäftsführer ist Herr ... (W). Der Anstellungsvertrag des W wurde vor und während des Streitzeitraumes mehrfach geändert. Wegen der Einzelheiten wird auf die Darstellung in Anlage 1 des unten angeführten Betriebsprüfungsberichtes vom 01.06.2004 verwiesen (Bp-Akte Bl. 11). Anstellungsvertrag und Änderungsvereinbarungen liegen teilweise vor (Bp-Arbeitsakte Bl. 25 ff., 122 ff.).
Mit Änderungsvereinbarung vom 10.02.1994 wurde das Festgehalt des W herabgesetzt und dafür zusätzlich ein variabler Gehaltsanteil von 35 % des Rohertrages von durch W direkt betreute Kunden sowie 17,5 % des Rohertrages von durch ihn und Mitarbeiter betreute Kunden zugesagt. Außerdem war W mit dem Anstellungsvertrag ein Firmenwagen zugesagt, der auch für private Zwecke genutzt werden durfte. Das Firmenfahrzeug war geleast. Mit Änderungsvereinbarungen vom 08.02. bzw. 10.02.1994 wurde folgender Passus aufgenommen:
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