FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.04.2003
2 K 212/98
Normen:
AO (1977) § 146 Abs. 1 § 162 ;

Umsatzzuschätzung wegen nicht nachgewiesener Einlagen und nicht aufgeklärter Kassenfehlbeträge; Umsatzsteuer 1992

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.04.2003 - Aktenzeichen 2 K 212/98

DRsp Nr. 2004/3353

Umsatzzuschätzung wegen nicht nachgewiesener Einlagen und nicht aufgeklärter Kassenfehlbeträge; Umsatzsteuer 1992

Hat das FA im Rahmen einer Außenprüfung Einlagen festgestellt, die vom Steuerpflichtigen nicht nachgewiesen werden konnten, und zudem in der Kassenbuchführung nicht unerhebliche Kassenfehlbeträge festgestellt, die vom Steuerpflichtigen nicht aufgeklärt worden sind, ist eine Zuschätzung durch das FA in Höhe der nicht nachgewiesenen Einlagen und der Kassenfehlbeträge zu den erklärten Umsätzen nicht zu beanstanden.

Normenkette:

AO (1977) § 146 Abs. 1 § 162 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Höhe einer Zuschätzung von 24.803 DM zu den erklärten Umsätzen von 816.110 DM.