Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Rosenheim - Grundbuchamt vom 20. Juli 2016 wird zurückgewiesen.
II.Die Beschwerde der Beteiligten gegen die bestehen gebliebene Zwangsicherungshypothek im Grundbuch des Amtsgerichts Rosenheim von Bad Aibling, Blatt ... (dritte Abteilung lfde. Nr. 11), wird zurückgewiesen.
III.Der Geschäftswert des Beschwerdeverfahrens wird auf ... € festgesetzt.
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