Streitig ist, ob Kosten der Klägerin für den Besuch von Seminaren zum Erwerb der Bezeichnung "Ärztlich geprüfte Gesundheitsberaterin (GGB)" als Werbungskosten abzugsfähig sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|