Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 28. Juni 2018 wird als unzulässig verworfen.
Die Beteiligten haben einander für das Beschwerdeverfahren keine außergerichtlichen Kosten zu erstatten.
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Im Streit steht die Umwandlung einer bereits bezogenen Rente für langjährig Versicherte in eine Rente für besonders langjährig Versicherte zum 1.7.2014.
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