Die Klägerin ist Rechtsnachfolgerin der A GmbH (vormals: B GmbH). Sie betreibt den Handel mit ......... Die B GmbH gehörte zur so genannten "X-Gruppe", die verschiedene Warenhäuser betrieb und durchschnittlich ...... Mitarbeiter auf Vollzeitbasis beschäftigte. Rechtlich bestand die X-Gruppe aus der C mbH, sowie der B GmbH, D GmbH, E GmbH, F GmbH und G GmbH. Die Anteile an diesen Gesellschaften hielten - jeweils im steuerlichen Privatvermögen - Herr H, seine Ehefrau sowie deren drei Kinder mit jeweils 20 %.
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