I. Die Kläger, Revisionskläger und Revisionsbeklagten (Kläger) wurden als Eheleute vom Beklagten, Revisionsbeklagten und Revisionskläger (Finanzamt --FA--) im Streitjahr 1993 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte als bauleitender Architekt Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Bereits im Jahr 1992 war der Kläger von seinem Arbeitgeber aufgefordert worden, seinen Wohnsitz in den Raum H zu verlegen. Die Kläger erwarben deshalb mit Vertrag vom 31. August 1992 ein Eigenheim in G in der Absicht, dieses Haus zu renovieren und dann ihren Wohnsitz dorthin zu verlegen.
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