Es ist zweifelhaft, ob die Beschwerde zulässig ist; sie ist jedenfalls unbegründet.
1. Grundsätzliche Bedeutung
Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass Aufwendungen für einen Umzug im Einzugsbereich des beibehaltenen Arbeitsplatzes grundsätzlich nicht zu Werbungskosten führen, wenn der Lebensmittelpunkt vom Arbeitsort weiter weg verlegt wird. Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) haben keine Gründe vorgetragen, die Anlass zur Überprüfung der gefestigten Rechtsprechung geben könnten.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|