Umzugskostenpauschale bei doppelter Haushaltsführung
FG Köln, vom 20.03.2002 - Aktenzeichen 10 K 1483/99
DRsp Nr. 2002/14344
Umzugskostenpauschale bei doppelter Haushaltsführung
Die Umzugskostenpauschale nach § 10 Abs. 1BUKG (2002 = 1.074 EURO für Verheiratete, 537 EURO für Ledige zuzüglich jeweils 237 EURO je Kind) kann nicht bei Begründung oder Beendigung einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten abgezogen werden.
Normenkette:
BUKG § 10 Abs. 1 ;
Für die Praxis:
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