Streitig ist die Angemessenheit der betrieblichen Aufwendungen für einen Pkw.
Die Klägerin betreibt als GmbH die Herstellung von Betonfertigteilen. Gesellschafter waren ... (geb. 1922, kurz: Herr R) zu 90 %, ... zu 5 % und ... zu je 2,5 %. ... waren zugleich die einzigen Geschäftsführer.
Anlässlich einer Betriebsprüfung (BP) für die Jahre 1991 bis 1995 stellte der Prüfer fest (vgl. Bericht vom 24.11.1997, Tz. 1.17):
Am 19.05.1993 erwarb die Klägerin einen Pkw Mercedes Benz Roadster 500 SL mit Anschaffungskosten von 153.167,20 DM. Laut Fahrtenbuch wurde das Fahrzeug von ... ausschließlich zu betrieblichen Fahrten genutzt. Es war nur während des Sommerhalbjahres zugelassen.
1993/1994
1994/1995
Gesamtfahrleistung: 3.695 km
1.463 km
Gesamtkosten: 45.887 DM
33.171 DM
davon AfA gem. § 7 Abs. 2 EStG 42.387 DM
29.671 DM
sonstige Kosten - geschätzt 3.500 DM
3.500 DM
Kosten je Kilometer 12,42 DM
22,67 DM
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