Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin
1. 705,83 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 8. Juni 2019 sowie
2. 221,29 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02. August 2019 sowie
3. 1.088,82 € brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 29. November 2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die erstinstanzlichen Kosten hat die Beklagte zu 81 %, die Klägerin 19 % zu tragen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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