Der Kläger betrieb in den Streitjahren eine Reparaturwerkstatt und ein Autohaus. Er wehrt sich dagegen, dass der Beklagte nach einer Betriebsprüfung Leasingraten für Fahrzeuge der Marke Ferrari nicht mehr als Betriebsausgaben anerkannt und die Gewerbesteuermess- und Umsatzsteuerbescheide entsprechend geändert hat.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|