LG Hannover, vom 07.04.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 28/15
OLG Celle, vom 27.10.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 11 U 60/16
Unaufgeforderte Aufklärung des Erwerbers einer vermittelten Kapitalanlage über Vertriebsprovisionen durch den Anlagevermittler und Anlageberater; Überschreitung der Größenordnung von 15 v.H. des von den Anlegern einzubringenden Kapitals; Einbeziehung eines auf das Beteiligungskapital zu zahlendes Agio in die Berechnung der Vertriebsprovisionen; Darlegungs- und Beweislast bei behaupteter fehlender Übergabe eines Emissionsprospekts durch den Anleger; Schadensersatzbegehren wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds
BGH, Urteil vom 19.10.2017 - Aktenzeichen III ZR 565/16
DRsp Nr. 2017/15891
Unaufgeforderte Aufklärung des Erwerbers einer vermittelten Kapitalanlage über Vertriebsprovisionen durch den Anlagevermittler und Anlageberater; Überschreitung der Größenordnung von 15 v.H. des von den Anlegern einzubringenden Kapitals; Einbeziehung eines auf das Beteiligungskapital zu zahlendes Agio in die Berechnung der Vertriebsprovisionen; Darlegungs- und Beweislast bei behaupteter fehlender Übergabe eines Emissionsprospekts durch den Anleger; Schadensersatzbegehren wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit der Beteiligung an einem Schiffsfonds
ZPO § 138a) Anlagevermittler und Anlageberater haben den Erwerber einer von ihnen vermittelten Kapitalanlage unaufgefordert über Vertriebsprovisionen aufzuklären, wenn diese eine Größenordnung von 15 % des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten. In die Berechnung der Vertriebsprovisionen ist ein auf das Beteiligungskapital zu zahlendes Agio einzubeziehen (Bestätigung und Fortführung von BGH, Urteile vom 12. Februar 2004 - III ZR 359/02, BGHZ 158, 110; vom 9. Februar 2006 - III ZR 20/05, NJW-RR 2006, 685; vom 3. März 2011 - III ZR 170/10, WM 2011, 640; vom 12. Dezember 2013 - III ZR 404/12, WM 2014, 118 und vom 23. Juni 2016 - III ZR 308/15, WM 2016, 1333).b) Zur Darlegungs- und Beweislast, wenn der Anleger behauptet, ein Emissionsprospekt sei ihm nicht übergeben worden.
Tenor
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.