Der Kläger ist Steuerberater. Er nimmt die Beklagten - im Berufungsverfahren nur noch den Beklagten zu 1) - auf Begleichung restlichen Steuerberaterhonorars in Anspruch. Die Beklagten machen widerklagend Schadensersatzansprüche wegen angeblicher Vertragsverletzungen geltend.
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