Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 22.7.2019 wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 30.638,67 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts (SG) Köln vom 22.7.2019 ist nicht begründet.
Das SG hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs vom 15.5.2019 gegen den Bescheid vom 17.4.2019 zu Recht abgelehnt. Gleichermaßen ist auch keine aufschiebende Wirkung der vor dem SG Köln erhobenen Klage (Az. S
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