Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 17.2.2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 70.407,31 Euro festgesetzt.
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