Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 28.9.2020 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 24.528,28 Euro festgesetzt.
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